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Eigentümerversammlung & Beschlüsse

Unberechtigter Ausschluss eines Vertreters: nichtiger Beschluss?

02. März 2026

Unberechtigter Ausschluss eines Vertreters: nichtiger Beschluss?

Unberechtigter Ausschluss eines Vertreters - nichtiger Beschluss?

Ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft wird wegen Verletzung von Mitwirkungsrechten nur dann nichtig, wenn der betroffene Eigentümer besonders schutzbedürftig und auf die Nichtigkeitsfolge zwingend angewiesen ist.

02. März 2026Ausgabe Februar 2026Projecta GmbH Immobilienverwaltung

Ein bloßer unberechtigter Ausschluss eines Vertreters genügt hierfür regelmäßig nicht.

Der Fall

Die Wohnungseigentümer beschlossen einen Vorschuss auf Grundlage des Wirtschaftsplans.

Wohnungseigentümerin K focht den Beschluss an mit der Begründung:

  • Der Wirtschaftsplan sei inhaltlich fehlerhaft (Hausmeisterkosten trotz fehlendem Hausmeister).
  • Zudem sei der Beschluss nichtig, da ihr Ehemann als bevollmächtigter Vertreter zu Unrecht von der Eigentümerversammlung ausgeschlossen wurde.

Das Problem

Zentrale Rechtsfrage: Führt der unberechtigte Ausschluss eines Vertreters von der Eigentümerversammlung automatisch zur Nichtigkeit eines gefassten Beschlusses?

Die Entscheidung des Gerichts

Der Ausschluss des Ehemanns war rechtswidrig und verletzte die Mitwirkungsrechte der K.

Dies führt jedoch nicht zur Nichtigkeit des Beschlusses.

Begründung

  • Nichtigkeit kommt nur bei besonders schwerwiegenden Verstößen in Betracht.
  • Erforderlich wäre etwa ein gezielter, böswilliger Ausschluss eines Eigentümers.
  • Hier lag keine besondere Schutzbedürftigkeit der K vor.
  • Der Ausschluss beruhte auf negativen Erfahrungen mit dem Ehemann – nicht auf Umständen in der Person der Eigentümerin.

Folge: Der Beschluss ist nicht nichtig, aber wegen Verletzung der Mitwirkungsrechte für ungültig zu erklären (erfolgreiche Anfechtung).

Praxis-Tipp

Der unberechtigte Ausschluss eines Eigentümers oder seines Vertreters stellt regelmäßig einen formellen Beschlussmangel dar. Es muss sehr gute Gründe geben, einen Wohnungseigenütmer*in von der Eigentümerversammlung auszuschließen.

Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder direkt an uns.

Quelle: WEGnews von beirataktuell.de · Aufbereitet durch Projecta GmbH

Artikelbild KI-generiert (Google Gemini)