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Eigentümerversammlung & Beschlüsse

Eigentümerversammlung trotz Urlaubs eines Eigentümers zulässig

02. März 2026

Eigentümerversammlung trotz Urlaubs eines Eigentümers zulässig

Eigentümerversammlung trotz Urlaubs eines Eigentümers zulässig

02. März 2026Ausgabe Februar 2026Projecta GmbH Immobilienverwaltung

Eine Eigentümerversammlung muss nicht wegen des unstornierbaren Urlaubs eines Eigentümers außerhalb der Schulferien verlegt werden.

Die Terminierung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Verwalters unter Berücksichtigung organisatorischer Belange.

Der Fall

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit acht Eigentümern wurde ordnungsgemäß zur Versammlung eingeladen.

Ein Eigentümer teilte nach Ladung mit:

  • Er befinde sich zum Termin in bereits gebuchtem, nicht stornierbarem Urlaub
  • und beantragte deshalb eine Terminverlegung. Der Verwalter lehnte dies ab.

Die Versammlung fand statt und Beschlüsse über Planungsmaßnahmen wurden gefasst.

Der Eigentümer klagte anschließend auf Ungültigerklärung der Beschlüsse wegen:

  • Ladungsmangels
  • unzulässiger Terminierung der Versammlung während seines Urlaubs.

Das Problem

Muss eine Eigentümerversammlung verlegt werden, wenn ein Eigentümer urlaubsbedingt nicht teilnehmen kann?

Die Entscheidung des Gerichts

Das AG München entschied: Kein relevanter Ladungsmangel

  • Der Kläger rügte den Nichterhalt der Ladung nicht fristgerecht.
  • Er hatte Kenntnis von der Versammlung.
  • Ein Vertreter nahm für ihn teil.

Keine unzulässige Terminwahl

  • Der Verwalter überschritt sein Ermessen nicht.
  • Auf den privaten Urlaub eines Eigentümers muss nicht zwingend Rücksicht genommen werden.

Versammlung war zulässig

  • Auch außerhalb von Ferienzeiten
  • selbst bei kleiner Gemeinschaft

Die Beschlüsse bleiben wirksam.

Praxis-Tipp

In der Regel wird man nie einen Termin finden, an dem sämtliche Wohnungseigentümer teilnehmen können!

Eine Versammlung muss nicht verlegt werden, wenn:

  • ein Eigentümer urlaubsbedingt verhindert ist und seine Teilnahme durch Vertretung möglich bleibt.

Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder direkt an uns.

Quelle: WEGnews von beirataktuell.de · Aufbereitet durch Projecta GmbH

Artikelbild KI-generiert (Google Gemini)