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Bauliche Veränderungen

Unwirksamer Balkonsanierungsbeschluss wegen Unbestimmtheit

26. Mai 2025

Unwirksamer Balkonsanierungsbeschluss wegen Unbestimmtheit

Das Wort „sanieren“ gibt es im WEG nicht!

Ein Beschluss, wonach Eigentümer ihre Balkone „sanieren“ sollen, ist mangels inhaltlicher Konkretisierung unbestimmt und daher unwirksam.

26. Mai 2025Ausgabe Mai 2025Projecta GmbH Immobilienverwaltung

Eine Maßnahme, die ausschließlich das Sondereigentum betrifft, unterliegt zudem nicht der Beschlusskompetenz der GdWE.

Der Fall

In einer kleinen WEG mit drei Einheiten beschlossen die Eigentümer mehrheitlich, dass die Eheleute X in Eigenleistung vier Balkone und eine Garagen-Terrasse „sanieren“ sollten.

Die Balkone und Terrasse wiesen sowohl gemeinschafts- als auch sondereigentumsbezogene Bestandteile auf.

Die Maßnahme war weder technisch konkretisiert noch wurde die Kostenverteilung klar geregelt.

Der Beschluss wurde angefochten.

Das Problem

Wann ist ein Beschluss über bauliche Maßnahmen hinreichend bestimmt? Und: Darf die GdWE Maßnahmen beschließen, die ausschließlich das Sondereigentum betreffen?

Die Entscheidung des Gerichts

Das Amtsgericht erklärt beide Beschlüsse für unwirksam:

  • Der Beschluss zur Balkonsanierung ist unbestimmt, da er nicht klar zwischen Arbeiten am Sondereigentum (z. B. Belag) und am Gemeinschaftseigentum (Tragkonstruktion) differenziert. Es bleibt unklar, welche Maßnahmen konkret umfasst sind.
  • Der Beschluss zur Terrassensanierung betrifft ausschließlich das Sondereigentum (nämlich den Oberbelag) und ist daher mangels Beschlusskompetenz nichtig.

Praxis-Tipp

Beschlüsse über bauliche Maßnahmen müssen klar und verständlich formuliert sein – insbesondere wenn Gemeinschaftsund Sondereigentum betroffen sind.

Begriffe wie „Sanierung“ reichen nicht aus. Es sollte stets darauf geachtet werden, dass Begriffe wie „Erhaltung“ oder „bauliche Veränderung“ verwendet werden.

Zudem dürfen Beschlüsse nicht in das Sondereigentum eingreifen, auch nicht bei Zustimmung aller Beteiligten, sofern keine ordnungsgemäße Beschlusskompetenz vorliegt.

Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder direkt an uns.

Quelle: WEGnews von beirataktuell.de · Aufbereitet durch Projecta GmbH

Artikelbild KI-generiert (Google Gemini)