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WEG-Glossar

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

WEG

Bundesgesetz vom 15. März 1951, das die Rechtsverhältnisse innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften regelt. Zuletzt umfassend reformiert durch das WEMoG vom 01.12.2020.

WEGAuch: WEG, WEG-Gesetz

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die rechtlichen Grundlagen des Wohnungseigentums in Deutschland. Es ermöglicht die Aufteilung eines Gebäudes in einzelne Eigentumswohnungen, definiert die Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum und legt die Organisationsstrukturen der Wohnungseigentümergemeinschaft fest.

Geschichte und Aufbau

Das Gesetz wurde 1951 verabschiedet, um nach dem Krieg den individuellen Wohnungserwerb zu fördern. Es ist in drei Teile gegliedert: Wohnungs- und Teileigentum (§§ 1-9 WEG), Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§§ 9a-29 WEG) und das Verfahren bei Streitigkeiten (§§ 43-50 WEG).

WEG-Reform 2020 (WEMoG)

Die umfangreichste Reform seit Inkrafttreten ist das Wohnungseigentums- modernisierungsgesetz (WEMoG), in Kraft seit 01.12.2020. Wichtige Änderungen:

  • Die Gemeinschaft erhält Vollrechtsfähigkeit (§ 9a WEG)
  • Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit als Regelfall (§ 25 WEG), Beschlussfähigkeit unabhängig von Eigentümerzahl
  • Erleichterte bauliche Veränderungen für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz, Glasfaser (§ 20 Abs. 2 WEG)
  • Vereinfachte Online-Teilnahme an Versammlungen (§ 23 Abs. 1 WEG)
  • Verwalter kann jederzeit mit einfacher Mehrheit abberufen werden (§ 26 Abs. 3 WEG)
  • Einführung des zertifizierten Verwalters (§ 26a WEG)

Verhältnis zu anderen Gesetzen

Das WEG ist Spezialgesetz, ergänzt durch das BGB (insbesondere Bruchteilsgemeinschaft, Schuldrecht) und das Grundbuchrecht. Mietrechtliche Vorschriften (§§ 535 ff. BGB) gelten für vermietete Eigentumswohnungen zusätzlich. Streitigkeiten zwischen Eigentümern und Gemeinschaft fallen unter die Zuständigkeit des Amtsgerichts am Belegenheitsort des Grundstücks (§ 43 WEG).

Bedeutung für Eigentümer und Verwalter

Das WEG ist die zentrale Rechtsgrundlage für jeden, der eine Eigentumswohnung erwirbt oder verwaltet. Es definiert nicht nur Rechte (Stimmrecht, Nutzung des Sondereigentums) sondern auch Pflichten (Kostentragung, Erhaltung, Hausgeld). Das Verständnis der gesetzlichen Spielregeln ist Voraussetzung für eine sinnvolle Mitwirkung in der Eigentümerversammlung. In Streitfällen ist die Lektüre der einschlägigen WEG-Paragrafen oft der erste Schritt, bevor anwaltliche Beratung in Anspruch genommen wird. Die aktuelle Fassung ist online über gesetze-im-internet.de frei zugänglich.

Hinweis: Diese Definition dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an einen auf WEG-Recht spezialisierten Rechtsanwalt oder sprechen Sie uns direkt an.