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WEG-Glossar

WEG-Reform 2020 (WEMoG)

Umfassende Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), in Kraft seit 01.12.2020.

Auch: WEMoG, Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz

Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) trat am 01.12.2020 in Kraft und ist die tiefgreifendste Reform des Wohnungseigentumsgesetzes seit dessen Verabschiedung 1951. Ziel war die Modernisierung der Beschlussfassung, die Erleichterung baulicher Maßnahmen (Barrierefreiheit, E-Mobilität) und die Stärkung der Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft.

Wichtigste Neuerungen

  • Vollrechtsfähigkeit der Gemeinschaft (§ 9a WEG): Die WEG kann jetzt klagen, verklagt werden, Eigentum erwerben und Verträge schließen
  • Vereinfachte Beschlussfassung: einfache Mehrheit als Regelfall (§ 25 WEG), Beschlussfähigkeit unabhängig von der Anzahl Anwesender
  • Erleichterte bauliche Veränderungen für Barrierefreiheit, Elektromobilität, Einbruchschutz und Glasfaser (Anspruch auf Genehmigung, § 20 Abs. 2 WEG)
  • Hybride und virtuelle Eigentümerversammlungen möglich (§ 23 Abs. 1 WEG, 3/4-Mehrheit erforderlich)
  • Verwalter jederzeit mit einfacher Mehrheit abberufbar (§ 26 Abs. 3 WEG), keine wichtigen Gründe mehr nötig
  • Einführung des zertifizierten Verwalters (§ 26a WEG, Übergangsregelung bis 30.11.2024)
  • Sondereigentum auch an Stellplätzen, Gartenflächen und Terrassen möglich (§ 3 Abs. 2 WEG)
  • Umstrukturierung der Hausordnung als gesetzlich vorgesehene Beschluss-Materie (§ 19 Abs. 1 WEG)

Begriffliche Änderungen

Mit dem WEMoG haben sich auch einige Begriffe geändert: „Instandhaltungsrücklage“ heißt jetzt Erhaltungsrücklage, „Instandhaltung und Instandsetzung“ zusammenfassend Erhaltungsmaßnahme. Die früheren Begriffe sind im Sprachgebrauch noch weit verbreitet.

Übergangsregelungen

Vor dem 01.12.2020 abgeschlossene Verwalterverträge laufen unverändert weiter. Altbeschlüsse bleiben wirksam, sofern sie nicht durch neue Beschlüsse ersetzt werden. Die Zertifizierungs- pflicht für Verwalter galt erst ab dem 30.11.2024.

Bewertung nach fünf Jahren

Nach mehreren Jahren WEMoG-Praxis lässt sich festhalten: Die Handlungsfähigkeit der Gemeinschaften ist gestiegen, weil Beschlüsse leichter zustande kommen. Gleichzeitig sind Anfechtungen häufiger geworden, weil einfache Mehrheiten weitreichende Veränderungen ermöglichen, denen einzelne Eigentümer nicht zustimmen. Die Vollrechtsfähigkeit hat die Position der Gemeinschaft gegenüber Dienstleistern und Gerichten gestärkt. Die Privilegierung baulicher Veränderungen für Barrierefreiheit und E-Mobilität führt zu sichtbar mehr Wallboxen und Aufzügen in WEG-Beständen.

Hinweis: Diese Definition dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an einen auf WEG-Recht spezialisierten Rechtsanwalt oder sprechen Sie uns direkt an.