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Ratgeber

WEG-Glossar

24 Begriffe der Wohnungseigentumsverwaltung verständlich erklärt

Das WEG-Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe rund um das Wohnungseigentumsrecht: von der Eigentümerversammlung über das Hausgeld bis zur Sondereigentumsverwaltung. Jeder Eintrag enthält eine kurze Definition, die gesetzliche Grundlage und Hinweise zur praktischen Anwendung. Querverweise zwischen den Begriffen helfen beim systematischen Einlesen.

Die Definitionen orientieren sich am Wohnungseigentumsgesetz in der Fassung des WEMoG (in Kraft seit 01.12.2020). Wo Begriffe durch die Reform umbenannt wurden (etwa „Instandhaltungsrücklage“ zu „Erhaltungsrücklage“), werden beide Bezeichnungen genannt. Das Glossar ist als Nachschlagewerk gedacht und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Erstellt von der Projecta GmbH, WEG-Verwalter mit Sitz in Sankt Augustin. Wir betreuen Eigentümergemeinschaften und Mietverwaltungen im Rhein-Sieg-Kreis, in Bonn und in Köln. Bei Fragen zu einzelnen Begriffen oder zur Anwendung auf Ihre konkrete Situation freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme.

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24 Begriffe im Glossar

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Hinweis: Die Inhalte dieses Glossars dienen ausschließlich der Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen auf WEG-Recht spezialisierten Rechtsanwalt.