Klage eines Wohnungseigentümers gegen einen in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss. Muss binnen eines Monats nach Beschlussfassung erhoben werden.
Die Anfechtungsklage ist das gerichtliche Verfahren, mit dem ein Wohnungseigentümer einen in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss überprüfen lassen kann. Sie richtet sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§ 44 Abs. 2 WEG) und ist beim Amtsgericht am Belegenheitsort des Grundstücks einzureichen (§ 43 WEG).
Frist und Ausschluss
Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung erhoben werden (§ 45 Satz 1 WEG). Die Klagebegründung muss innerhalb von zwei Monaten beim Gericht eingehen. Wer die Frist versäumt, verliert das Anfechtungsrecht: Der Beschluss wird unanfechtbar, auch wenn er rechtswidrig ist. Eine Ausnahme bilden nur nichtige Beschlüsse (etwa solche, die gegen das Gesetz verstoßen oder offensichtlich kompetenzwidrig sind), die jederzeit per Feststellungsklage angegriffen werden können.
Anfechtungsgründe
- Formelle Mängel: fehlerhafte Einberufung, Mängel bei Tagesordnung, Verletzung des Rederechts
- Inhaltliche Rechtswidrigkeit: Verstoß gegen Gesetz, Teilungserklärung, ordnungsgemäße Verwaltung
- Verletzung des Stimmrechts: unzulässige Stimmverbote, fehlerhafte Stimmenzählung
- Beschluss ohne ausreichende Beschlusskompetenz der Eigentümer
Wirkung bis zur gerichtlichen Entscheidung
Ein angefochtener Beschluss bleibt zunächst wirksam. Die Hausgeldforderung muss zum Beispiel weiter gezahlt werden, auch wenn der zugrundeliegende Wirtschaftsplan angefochten ist. Erst das rechtskräftige Urteil hebt den Beschluss auf, rückwirkend ab Beschlussfassung. Die Verfahrenskosten trägt grundsätzlich die unterliegende Partei (§ 91 ZPO).
Praxis-Hinweis
Vor einer Anfechtungsklage empfiehlt sich die anwaltliche Beratung: Die Erfolgsaussichten sind sorgfältig zu prüfen, weil eine erfolglose Anfechtung erhebliche Kosten verursacht (Anwalts- und Gerichtskosten zzgl. Gegenanwalt). Häufig lässt sich der streitige Punkt in einer Folgeversammlung mit einem korrigierenden Beschluss klären, ohne Gericht.
Aktuelle Urteile
Mehr zum Thema in unseren WEG-News
Lesen Sie aktuelle Gerichtsurteile und Praxisbeispiele zum Themenkreis „Eigentümerversammlung & Beschlüsse“.
Zur Themen-ÜbersichtHinweis: Diese Definition dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an einen auf WEG-Recht spezialisierten Rechtsanwalt oder sprechen Sie uns direkt an.