Vom Verwalter zu führendes Verzeichnis aller in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse, Umlaufbeschlüsse und gerichtlichen Entscheidungen seit dem 01.07.2007.
Die Beschlusssammlung ist seit dem 01.07.2007 gesetzlich vorgeschrieben (§ 24 Abs. 7 WEG). Sie ist ein chronologisch fortlaufendes Verzeichnis aller in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse, der schriftlichen Umlaufbeschlüsse sowie der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen in WEG-Streitigkeiten.
Aufgabe und Zweck
Die Beschlusssammlung schafft Rechtssicherheit für Eigentümer und Erwerber: Sie zeigt auf einen Blick, welche Regelungen in der Gemeinschaft gelten. Vor jedem Erwerb einer Eigentumswohnung sollte die Beschlusssammlung eingesehen werden, weil hier zum Beispiel Sonderumlagen, Sanierungsbeschlüsse, Stellplatz-Regelungen oder Nutzungsbeschränkungen dokumentiert sind, die für den Erwerber unmittelbar bindend werden.
Form und Pflichten
- Wird vom Verwalter geführt (auch in elektronischer Form zulässig)
- Beschlüsse müssen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, eingetragen werden
- Aufgehobene oder für ungültig erklärte Beschlüsse werden gekennzeichnet, nicht gelöscht
- Jeder Eigentümer hat ein Einsichtsrecht
- Bei Verwalterwechsel ist die Sammlung vollständig an den neuen Verwalter zu übergeben
Bedeutung bei Verwalterwechsel
Die Übergabe der vollständigen Beschlusssammlung ist eine der wichtigsten Pflichten des abgebenden Verwalters. Lückenhafte oder fehlende Beschlusssammlungen führen regelmäßig zu Unsicherheiten über bestehende Regelungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Der neue Verwalter prüft die Vollständigkeit im Rahmen der Übernahme.
Inhalt eines Eintrags
Ein vollständiger Eintrag in der Beschlusssammlung sollte enthalten: fortlaufende Nummer, Datum der Beschlussfassung, vollständiger Beschlusswortlaut, Abstimmungsergebnis (Ja/Nein/Enthaltungen), Hinweis auf das zugrundeliegende Versammlungsprotokoll sowie etwaige spätere Änderungen oder gerichtliche Aufhebungen. Die saubere Führung schützt die Gemeinschaft im Streitfall vor Beweisproblemen und ist ein Indikator für die Qualität der Verwaltungsarbeit.
Aktuelle Urteile
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