Durch die WEG-Reform 2020 eingeführte berufliche Qualifikation für WEG-Verwalter. Nachweis durch IHK-Prüfung; Pflicht ab 30.11.2024 für Neubestellungen.
Der zertifizierte Verwalter ist eine durch die WEG-Reform 2020 neu eingeführte berufliche Qualifikation für WEG-Verwalter (§ 26a WEG). Eigentümer können einen zertifizierten Verwalter verlangen, er entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung im Sinn von § 19 WEG.
Zertifizierung über die IHK
Die Zertifizierung erfolgt durch eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK). Geprüft werden: WEG-Recht, Mietrecht, Grundlagen der kaufmännischen und technischen Verwaltung, Versicherungswesen und Buchführung. Die Prüfungsanforderungen regelt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannt zertifizierten Verwalter (ZertVerwV).
Befreiung von der Prüfung
- Juristen mit Befähigung zum Richteramt (2. Staatsexamen)
- Immobilienkaufleute mit IHK-Abschluss
- Geprüfte Immobilienfachwirte (IHK)
- Hochschulabsolventen einer immobilienwirtschaftlichen Studienrichtung
- Personen mit anerkannter gleichwertiger Qualifikation
Anwendungsbereich und Übergangsfrist
Die Pflicht zur Zertifizierung gilt seit dem 30.11.2024 für alle Neubestellungen und Wiederbestellungen. Für vor diesem Stichtag bereits bestellte Verwalter besteht Bestandsschutz: Sie dürfen weiter tätig sein, müssen sich aber bei einer erneuten Bestellung zertifizieren lassen oder ein gleichwertiges Qualifikationsmerkmal nachweisen. Ausgenommen sind Verwaltungen mit nicht mehr als acht Wohneinheiten, wenn die Eigentümer selbst verwalten (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG).
Praktische Bedeutung
Bei der Auswahl eines neuen WEG-Verwalters sollten Eigentümer auf die Zertifizierung achten: Sie ist seit November 2024 faktisch Voraussetzung für ordnungsgemäße Verwaltung. Der Nachweis erfolgt durch das IHK-Zeugnis oder eine entsprechende Qualifikations- bescheinigung. Mehr zum Auswahl-Prozess im Ratgeber-Artikel WEG-Verwalter wechseln.
Fortbildungspflicht und Qualitätssicherung
Mit der Zertifizierung ist die Erwartung kontinuierlicher Fortbildung verbunden. WEG-Recht entwickelt sich durch Gesetzesänderungen und höchstrichterliche Entscheidungen fortlaufend weiter. Seriöse Verwalter besuchen regelmäßig Fachseminare, etwa beim Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) oder beim Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV). Auch eine DIN ISO 9001-Zertifizierung des Unternehmens stützt die Verlässlichkeit der Arbeitsabläufe. Eigentümer können vom Verwalter den Nachweis der aktuellen Qualifikation jederzeit verlangen.
Aktuelle Urteile
Mehr zum Thema in unseren WEG-News
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