Regelwerk der Wohnungseigentümergemeinschaft zum geordneten Zusammenleben im Haus. Wird per Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung beschlossen.
Die Hausordnung enthält die Regeln des täglichen Zusammenlebens in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie konkretisiert die allgemeinen gesetzlichen und in der Teilungserklärung niedergelegten Pflichten und richtet sich sowohl an die Eigentümer als auch an deren Mieter und Besucher.
Beschlusskompetenz
Mit der WEG-Reform 2020 wurde klargestellt, dass die Hausordnung durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung beschlossen und geändert werden kann (§ 19 Abs. 1 WEG). Eine in der Teilungserklärung bereits enthaltene Hausordnung kann durch Beschluss überschrieben werden, sofern die Teilungserklärung keine abweichende Vereinbarung vorsieht.
Typische Inhalte
- Ruhezeiten (Mittagsruhe, Nachtruhe ab 22 Uhr)
- Regeln zur Nutzung des Treppenhauses (keine Lagerung, keine Kinderwagen)
- Reinigungspflichten für gemeinschaftliche Bereiche
- Müllentsorgung und Mülltrennung
- Wäsche- und Trocknungsregelungen
- Tierhaltung (Größe, Anzahl, Anmeldepflicht)
- Grillen auf Balkonen und in Gartenflächen
- Garten- und Stellplatznutzung
Wirkung gegenüber Mietern
Die Hausordnung gilt auch für Mieter, wenn der Vermieter sie als Anhang in den Mietvertrag aufnimmt oder darauf verweist. Wird die Hausordnung später geändert, gilt die neue Fassung für den Mieter nur, wenn er sie ausdrücklich akzeptiert, andernfalls bleibt die ursprünglich vereinbarte Fassung verbindlich. Bei vermieteten Eigentumswohnungen empfiehlt sich daher die ausdrückliche Vereinbarung, dass die jeweils aktuelle Hausordnung gilt.
Verstöße und Durchsetzung
Bei wiederholten Verstößen kann der Verwalter im Auftrag der Gemeinschaft Abmahnungen aussprechen. Schwere oder fortdauernde Verstöße können in extremen Fällen einen Schadensersatzanspruch oder im Mietverhältnis sogar eine Kündigung rechtfertigen. Die Durchsetzung scheitert in der Praxis aber häufig an mangelnder Beweisführung, weshalb die Hausordnung primär durch das Miteinander und die Selbstverpflichtung der Bewohner getragen wird.
Aktuelle Urteile
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