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WEG-Glossar

Beschlussfähigkeit

Die rechtliche Voraussetzung dafür, dass eine Eigentümerversammlung wirksame Beschlüsse fassen kann. Seit der WEG-Reform 2020 unabhängig von der Anzahl der anwesenden Eigentümer immer gegeben.

Beschlussfähigkeit beschreibt die Voraussetzungen, unter denen die Eigentümerversammlung wirksame Beschlüsse fassen kann. Bis 2020 war die Versammlung nur beschlussfähig, wenn die anwesenden Eigentümer mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertraten. Die WEG-Reform hat dies abgeschafft.

Änderung durch die WEG-Reform 2020

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 01.12.2020 ist die Eigentümerversammlung immer beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der anwesenden oder vertretenen Eigentümer. Damit entfällt das früher häufige Problem der Wiederholungsversammlung bei zu geringer Beteiligung. Auch eine Versammlung mit nur einem anwesenden Eigentümer kann wirksame Beschlüsse fassen, sofern die Einberufung ordnungsgemäß erfolgte.

Praktische Konsequenz

Die geringere Hürde stärkt die Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft, erhöht aber auch die Eigenverantwortung: Wer an der Versammlung nicht teilnimmt und auch keine Vollmacht erteilt, überlässt die Entscheidung den anderen. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst (Mehrheitsbeschluss), sodass schon wenige anwesende Eigentümer die Richtung vorgeben können.

Abgrenzung zu inhaltlichen Mehrheitserfordernissen

Beschlussfähigkeit ist nicht zu verwechseln mit qualifizierten Mehrheiten. Die Beschlussfähigkeit ist die Eintrittsschwelle für die Versammlung, die Mehrheitserfordernisse betreffen den einzelnen Beschluss. Bestimmte Beschlüsse (z.B. virtuelle Eigentümerversammlung, § 23 Abs. 1 WEG) verlangen unverändert eine qualifizierte 3/4-Mehrheit.

Auswirkung auf das Versammlungsverhalten

Die neue Regelung hat das Verhalten in der Praxis spürbar verändert. Vor 2020 mussten Versammlungen häufig wiederholt werden, weil die Eingangsschwelle nicht erreicht wurde, was die Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft hemmte. Heute kann die Versammlung am angesetzten Termin durchgeführt und entschieden werden. Für engagierte Eigentümer heißt das: Teilnahme oder Vollmacht sind wichtiger denn je, weil schon eine kleine Teilnehmergruppe weitreichende Beschlüsse für die ganze Gemeinschaft fassen kann. Eine zuvor breite Beteiligungskultur bleibt der beste Schutz gegen einseitige Beschlüsse.

Aktuelle Urteile

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Hinweis: Diese Definition dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an einen auf WEG-Recht spezialisierten Rechtsanwalt oder sprechen Sie uns direkt an.