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Ratgeber

Muss unsere WEG einen zertifizierten Verwalter haben?

Die Antwort

In der Regel ja. Seit dem 1. Dezember 2023 kann jeder Eigentümer verlangen, dass die Gemeinschaft einen zertifizierten Verwalter bestellt. Ausgenommen sind nur kleine Gemeinschaften, die sich selbst verwalten.

Nachlesen im Gesetz:§ 19 WEG§ 26a WEG§ 48 WEG§ 7 ZertVerwV§ 8 ZertVerwV

Die Ausnahme für kleine Gemeinschaften

Ein zertifizierter Verwalter ist nicht nötig, wenn alle drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG):

  • Die Gemeinschaft hat weniger als neun Wohnungen oder Teileigentumseinheiten.
  • Ein Eigentümer ist selbst zum Verwalter bestellt.
  • Weniger als ein Drittel der Eigentümer verlangt einen zertifizierten Verwalter.

Fehlt eine dieser Bedingungen, gilt die Pflicht. Gezählt wird nach Köpfen, jeder Eigentümer hat eine Stimme (§ 25 Abs. 2 WEG).

Wer als zertifizierter Verwalter gilt

Zertifiziert ist, wer vor einer Industrie- und Handelskammer eine Prüfung in rechtlichen, kaufmännischen und technischen Grundlagen bestanden hat (§ 26a Abs. 1 WEG). Bestimmte Abschlüsse stehen der Prüfung gleich:

Prüfung vor der IHK bestanden§ 26a Abs. 1 WEG
Befähigung zum Richteramt§ 7 Nr. 1 ZertVerwV
Ausbildung Immobilienkaufmann/-frau oder Kaufmann/-frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft§ 7 Nr. 2 ZertVerwV
Geprüfter Immobilienfachwirt / Geprüfte Immobilienfachwirtin§ 7 Nr. 3 ZertVerwV
Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt§ 7 Nr. 4 ZertVerwV

Fragen Sie vor der Wahl nach dem Nachweis. Wie ein Wechsel abläuft, steht im Leitfaden Verwalter wechseln.

Häufige Fragen

Seit wann gilt die Pflicht?

Seit dem 1. Dezember 2023 (§ 48 Abs. 4 WEG). Wer schon am 1. Dezember 2020 Verwalter einer Gemeinschaft war, galt dort noch bis zum 1. Juni 2024 als zertifiziert. Diese Übergangszeit ist abgelaufen.

Wann ist eine Verwaltungsfirma zertifiziert?

Eine GmbH oder andere Gesellschaft darf sich so nennen, wenn alle Beschäftigten, die unmittelbar mit der WEG-Verwaltung betraut sind, die Prüfung bestanden haben oder gleichgestellt sind (§ 8 ZertVerwV).

Ist ein Beschluss für einen nicht zertifizierten Verwalter ungültig?

Das Gesetz zählt die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zur ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Ein Beschluss, der davon abweicht, kann deshalb angefochten werden. Ob die Anfechtung Erfolg hat, sollte ein Anwalt im Einzelfall prüfen.

Hat ISO 9001 etwas mit dem zertifizierten Verwalter zu tun?

Nein. ISO 9001 bescheinigt ein Qualitätsmanagement des ganzen Unternehmens. Der zertifizierte Verwalter ist eine Prüfung einzelner Personen vor der IHK.

Quellen: §§ 19, 25, 26a und 48 Wohnungseigentumsgesetz sowie §§ 7 und 8 Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung, Stand 01.11.2026, abrufbar auf gesetze-im-internet.de.