Leistungen
Mietverwaltung
Für Eigentümer vermieteter Wohn- und Gewerbeobjekte
Ihr Objekt läuft, ohne dass Sie es täglich im Blick haben müssen
Mietverwaltung heißt: Wir übernehmen den Betrieb Ihres Objekts. Die Miete geht ein, die Betriebskosten werden abgerechnet, der Mieter hat einen Ansprechpartner, der Handwerker wird beauftragt und kontrolliert. Sie bekommen die Abrechnung und die Unterlagen für das Finanzamt.
Wir machen das seit 45 Jahren von Sankt Augustin aus, mit festen Objektbetreuern und Handwerksbetrieben aus der Region. Das zahlt sich vor allem bei den kleinen Aufträgen aus, für die aus der Ferne niemand mehr kommt.
So übernehmen wir ein Objekt
Ob aus der Selbstverwaltung oder von einem anderen Verwalter, der Ablauf ist derselbe.
1. Bestandsaufnahme
Wir sehen uns das Objekt und die Unterlagen an: Mieterliste, Mietverträge, aktuelle Sollstellungen, die letzten Betriebskostenabrechnungen, Kautionsnachweise und die laufenden Dienstleistungsverträge.
2. Angebot
Sie erhalten ein Angebot mit Verwaltervertrag. Darin steht, welche Leistungen in der Grundvergütung enthalten sind und welche gesondert berechnet werden, etwa Neuvermietung oder die Begleitung größerer Baumaßnahmen.
3. Übernahme
Wir übernehmen Mieterkonten, Kautionen, laufende Verträge und offene Vorgänge vom bisherigen Verwalter oder aus Ihrer Selbstverwaltung. Die Mieter erhalten eine Mitteilung mit dem neuen Ansprechpartner und der Bankverbindung.
4. Laufender Betrieb
Ab dem vereinbarten Stichtag läuft alles über uns: Mieteingänge, Mahnwesen, Betriebskosten, Mieterkontakt, Handwerker, Begehungen. Sie erhalten die Abrechnung und die Unterlagen für Ihre Steuererklärung.
Was zur Mietverwaltung gehört
- Mietbuchhaltung
- Sollstellung, Zahlungsüberwachung, Mahnwesen
- Betriebskosten
- Jährliche Abrechnung, Anpassung der Vorauszahlungen
- Mieterkontakt
- Fester Ansprechpartner für Mieter und Eigentümer
- Mietanpassung
- Prüfung und Umsetzung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
- Übergaben
- Abnahme und Übergabe mit Protokoll und Zählerständen
- Kautionen
- Getrennte Verwaltung und Abrechnung
- Instandhaltung
- Beauftragung und Überwachung von Handwerksbetrieben
- Begehungen
- Regelmäßige Kontrolle von Gebäude und Außenanlagen
- Versicherung
- Meldung und Abwicklung von Schäden
- Abrechnung an den Eigentümer
- Mit den Unterlagen für die Steuererklärung
- Notdienst
- Rufbereitschaft rund um die Uhr, auch am Wochenende
- Kundenportal
- Abrechnungen und Unterlagen jederzeit abrufbar
Häufige Fragen
Für welche Objekte übernehmen Sie die Mietverwaltung?
Für vermietete Wohn- und Gewerbeobjekte in unserem Verwaltungsgebiet, also in Sankt Augustin, Bonn, Köln und im Rhein-Sieg-Kreis. Typisch sind Mehrfamilienhäuser im Eigentum einer Familie, einer Erbengemeinschaft oder eines Kapitalanlegers. Geht es um eine einzelne vermietete Eigentumswohnung in einer Eigentümergemeinschaft, ist die Sondereigentumsverwaltung der passende Vertrag, nicht die Mietverwaltung.
Was kostet die Mietverwaltung?
Die Vergütung richtet sich nach der Zahl der Einheiten, dem Zustand und der Ausstattung des Objekts und dem tatsächlichen Betreuungsaufwand, etwa bei häufigem Mieterwechsel oder gewerblichen Mietern. Üblich ist eine monatliche Grundvergütung je Einheit, ergänzt um gesondert vereinbarte Leistungen. Wir kalkulieren nach Sichtung der Unterlagen und nennen den Preis im Angebot, bevor ein Vertrag zustande kommt.
Wie läuft die Übernahme von einem anderen Verwalter ab?
Zuerst klären wir das Vertragsende beim bisherigen Verwalter, danach den Stichtag für die Übernahme. Wir fordern Mietverträge, Mieterliste, Sollstellungen, Kautionsnachweise, die letzten Betriebskostenabrechnungen und die Dienstleistungsverträge an und gleichen sie mit dem tatsächlichen Bestand ab. Die Mieter bekommen eine schriftliche Mitteilung mit Ansprechpartner und Bankverbindung. Offene Vorgänge wie laufende Reparaturen oder Mietrückstände übernehmen wir mit und dokumentieren den Stand.
Kümmern Sie sich auch um die Neuvermietung?
Ja, auf Wunsch. Dazu gehören Exposé, Vermarktung, Auswahl der Bewerber nach den mit Ihnen abgestimmten Kriterien, Mietvertrag und Übergabe mit Protokoll. Ob die Neuvermietung in der Grundvergütung enthalten ist oder gesondert berechnet wird, steht im Angebot. Für den Verkauf einer Immobilie ist unsere Vertriebsgesellschaft zuständig.
Was bekomme ich als Eigentümer zu sehen?
Sie erhalten eine regelmäßige Abrechnung über Einnahmen und Ausgaben sowie die Unterlagen, die Sie für Ihre Steuererklärung brauchen. Über das Kundenportal können Sie Abrechnungen und Dokumente jederzeit selbst abrufen. Größere Ausgaben stimmen wir vorher mit Ihnen ab, die Grenze dafür legen wir gemeinsam im Vertrag fest.
Schicken Sie uns die Eckdaten Ihres Objekts
Adresse, Zahl der Einheiten, aktuelle Mieten und der bisherige Verwaltungsstand genügen für ein erstes Gespräch.
Geht es um eine einzelne vermietete Eigentumswohnung? Dann passt die Sondereigentumsverwaltung. Für Eigentümergemeinschaften gibt es die WEG-Verwaltung.