Leistungen
WEG-Verwaltung
Für Eigentümergemeinschaften in Bonn, Köln und im Rhein-Sieg-Kreis
Verwaltung heißt bei uns: ein Ansprechpartner mit Namen
Die Projecta GmbH verwaltet seit 45 Jahren Wohnungseigentum, aktuell rund 3.700 Einheiten in über 100 Liegenschaften. Jede Gemeinschaft hat einen festen Objektbetreuer, der die Anlage kennt und auch zu Begehungen und Ortsterminen fährt. Kein Callcenter und keine wechselnden Zuständigkeiten.
Wir sind die erste nach DIN EN ISO 9001 zertifizierte Immobilienverwaltung im Rhein-Sieg-Kreis, geprüft durch den TÜV Rheinland. Praktisch heißt das: Fristen, Abläufe und Zuständigkeiten sind festgelegt und werden regelmäßig überprüft, von der Einladung zur Versammlung bis zur Bearbeitung eines Schadens.
So läuft ein Verwalterwechsel ab
Vom ersten Gespräch bis zur Übernahme vergehen je nach Versammlungstermin wenige Wochen bis einige Monate.
1. Anfrage und Unterlagen
Sie schildern uns die Gemeinschaft: Zahl der Einheiten, Baujahr, Lage, gemeinschaftliche Einrichtungen. Für ein belastbares Angebot sehen wir uns Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, die letzte Jahresabrechnung und die Protokolle der vergangenen Versammlungen an.
2. Angebot und Verwaltervertrag
Sie erhalten ein Angebot mit Verwaltervertrag, aus dem hervorgeht, was in der Grundvergütung enthalten ist und was gesondert berechnet wird. Der Verwaltungsbeirat kann es in Ruhe prüfen, auf Wunsch stellen wir uns in der Versammlung persönlich vor.
3. Bestellung durch die Versammlung
Die Eigentümergemeinschaft bestellt den Verwalter durch Beschluss. Der Beschluss regelt Beginn und Dauer der Bestellung, der Verwaltervertrag die Vergütung und die Leistungen.
4. Übernahme vom Vorverwalter
Wir fordern die Unterlagen an und prüfen Buchhaltung, Erhaltungsrücklage, Beschluss-Sammlung und offene Vorgänge. Konten, Versorger, Versicherungen und Dienstleister werden umgemeldet. Notdienst und laufende Zahlungen laufen ohne Unterbrechung weiter.
Was wir für Ihre Gemeinschaft übernehmen
- Wirtschaftsplan
- Jährlich, mit Einzelwirtschaftsplänen je Einheit
- Jahresabrechnung
- Nach § 28 Abs. 2 WEG, mit Bescheinigung nach § 35a EStG
- Eigentümerversammlung
- Einladung, Durchführung, Protokoll, Beschlussumsetzung
- Beschluss-Sammlung
- Fortlaufend geführt, jederzeit einsehbar
- Erhaltungsrücklage
- Verwaltung und Vorschlag zur Höhe der Zuführung
- Hausgeld
- Sollstellung, Überwachung, Mahnwesen
- Dienstleister
- Auswahl, Beauftragung und Überwachung von Handwerk und Pflege
- Technische Betreuung
- Begehungen, Wartungsverträge, Prüffristen
- Schadenabwicklung
- Meldung und Abwicklung mit der Gebäudeversicherung
- Notdienst
- Rufbereitschaft rund um die Uhr, auch am Wochenende
- Belegprüfung
- Mit dem Verwaltungsbeirat, überwiegend online
- Kundenportal
- Abrechnungen, Beschlüsse und Protokolle jederzeit abrufbar
Häufige Fragen
Was kostet eine WEG-Verwaltung?
Ein pauschaler Preis je Einheit sagt wenig aus, weil der Aufwand stark von der Gemeinschaft abhängt. Preisbestimmend sind die Zahl der Einheiten, Baujahr und Zustand der Anlage, gemeinschaftliche Einrichtungen wie Aufzug, Tiefgarage oder Heizzentrale, die Zahl der Versammlungen im Jahr und ob Sondereigentum mitverwaltet wird. Wir sehen uns Teilungserklärung, letzte Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan an und geben danach ein festes Angebot ab, aus dem hervorgeht, was enthalten ist und was gesondert berechnet wird.
Ab welcher Größe übernehmen Sie eine Eigentümergemeinschaft?
Ab vier Einheiten. Eine Mindestgröße darüber hinaus gibt es bei uns nicht. Kleine Gemeinschaften bekommen denselben festen Objektbetreuer, dieselbe Jahresabrechnung mit Bescheinigung nach § 35a EStG und denselben Notdienst wie eine Anlage mit hundert Einheiten. Gerade im Bestand der Innenstädte von Bonn und Siegburg sind kleine Gemeinschaften in Gründerzeithäusern der Normalfall.
Wie lange läuft die Bestellung eines Verwalters?
Das Gesetz begrenzt die Bestellung: Nach § 26 Absatz 2 WEG darf ein Verwalter für höchstens fünf Jahre bestellt werden, bei der erstmaligen Bestellung nach der Begründung von Wohnungseigentum für höchstens drei Jahre. Eine Wiederbestellung ist möglich, sie muss aber frühestens ein Jahr vor Ablauf beschlossen werden. Bestellung und Verwaltervertrag sind zwei verschiedene Dinge: Der Beschluss bestellt den Verwalter, der Vertrag regelt Vergütung und Leistungen.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Angebot?
Adresse und Zahl der Einheiten, die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, den aktuellen Wirtschaftsplan, die letzte Jahresabrechnung, die Protokolle der beiden vergangenen Versammlungen und den Stand der Erhaltungsrücklage. Hilfreich sind außerdem Angaben zu Hausgeldrückständen, laufenden oder beschlossenen Baumaßnahmen und zu anhängigen Rechtsstreitigkeiten. Fehlt etwas davon, ist das kein Hindernis, es verlängert nur die Prüfung.
Was passiert, wenn der bisherige Verwalter nicht mitwirkt?
Das kommt vor. Die Gemeinschaft hat gegen den ausgeschiedenen Verwalter einen Anspruch auf Herausgabe der Verwaltungsunterlagen und auf Abrechnung. Wir setzen ihm zunächst eine Frist und dokumentieren den Bestand, den wir tatsächlich erhalten. Kommt nichts, bereiten wir die Unterlagen für die Gemeinschaft so auf, dass sie den Anspruch anwaltlich durchsetzen kann. Parallel bauen wir die laufende Verwaltung aus den vorhandenen Quellen neu auf, damit Zahlungen, Versicherung und Notdienst nicht stillstehen.
Führen Sie die Eigentümerversammlung bei uns vor Ort durch?
Das entscheidet die Gemeinschaft. Wir führen Versammlungen in einem Gemeinschaftsraum der Anlage, in einem gemieteten Raum in der Nähe des Objekts oder bei uns im Büro in Sankt Augustin durch. Einladung, Tagesordnung, Beschlussvorlagen und Protokoll bereiten wir in allen Fällen vor, die Beschluss-Sammlung führen wir fortlaufend.
Sprechen wir über Ihre Gemeinschaft
Schicken Sie uns die Eckdaten Ihres Objekts oder rufen Sie an. Wir sagen Ihnen offen, ob wir die Gemeinschaft in der Qualität betreuen können, die wir zusagen.
Sie suchen die Betreuung einer vermieteten Eigentumswohnung? Dann ist die Sondereigentumsverwaltung das Richtige. Für ganze Mietobjekte gibt es die Mietverwaltung.