Leistungen
Sondereigentumsverwaltung
Für Kapitalanleger mit vermieteter Eigentumswohnung
Die Gemeinschaft hat einen Verwalter. Ihre Wohnung auch?
Wer eine Eigentumswohnung vermietet, hat es mit zwei Welten zu tun. Die eine ist die Eigentümergemeinschaft mit ihrer Verwaltung, ihren Beschlüssen und ihrer Jahresabrechnung. Die andere ist das Mietverhältnis: Miete, Nebenkosten, Reparaturen, Auszug, Neuvermietung. Die zweite Welt deckt die WEG-Verwaltung nicht ab.
Die Sondereigentumsverwaltung, kurz SEV, schließt genau diese Lücke. Wir sind Ihr Verwalter für Ihre Wohnung, kümmern uns um den Mieter und übersetzen das, was aus der Gemeinschaft kommt, in das, was für Sie und Ihren Mieter gilt.
Wer wofür zuständig ist
Die Abgrenzung sorgt bei Eigentümern regelmäßig für Ärger, deshalb hier im Klartext.
Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das gemeinschaftliche Eigentum
Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizungsanlage, Außenanlagen. Sie erstellt den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung für die Gemeinschaft, lädt zur Eigentümerversammlung und setzt die Beschlüsse um. Ihr Vertragspartner ist die Gemeinschaft, nicht der einzelne Eigentümer.
Die Sondereigentumsverwaltung kümmert sich um Ihre Wohnung
Mietvertrag, Mieteingang, Nebenkostenabrechnung gegenüber dem Mieter, Reparaturen innerhalb der Wohnung, Übergaben und Mietanpassungen. Ihr Vertragspartner sind Sie als Eigentümer.
Dazwischen liegt die Arbeit, die oft niemand macht
Die Jahresabrechnung der Gemeinschaft muss in Ihre Nebenkostenabrechnung an den Mieter übersetzt werden, denn längst nicht jede Position ist umlagefähig. Beschlüsse der Gemeinschaft können Ihre Wohnung betreffen. Bei einem Schaden ist zu klären, ob Gemeinschaft oder Sondereigentum zahlt. Genau das übernehmen wir.
Was wir für Ihre Wohnung übernehmen
- Mieteingang
- Sollstellung, Überwachung, Mahnwesen
- Nebenkostenabrechnung
- An den Mieter, abgeleitet aus der WEG-Abrechnung
- Mieterkontakt
- Fester Ansprechpartner für Anliegen und Störungen
- Mietanpassung
- Prüfung und Umsetzung im gesetzlichen Rahmen
- Übergaben
- Abnahme und Übergabe mit Protokoll und Zählerständen
- Kaution
- Getrennte Verwaltung und Abrechnung
- Reparaturen
- Beauftragung im Sondereigentum, Abstimmung mit dem Eigentümer
- Schadenzuordnung
- Abgrenzung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum
- WEG-Unterlagen
- Prüfung von Abrechnung, Wirtschaftsplan und Protokollen
- Steuerunterlagen
- Aufstellung für die Anlage V, Bescheinigung nach § 35a EStG
- Neuvermietung
- Auf Wunsch, von der Anzeige bis zum Mietvertrag
- Kundenportal
- Abrechnungen und Dokumente jederzeit abrufbar
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zur WEG-Verwaltung?
Die WEG-Verwaltung arbeitet für die Eigentümergemeinschaft und kümmert sich um das gemeinschaftliche Eigentum, also Dach, Fassade, Treppenhaus und Heizungsanlage. Die Sondereigentumsverwaltung arbeitet für Sie persönlich und kümmert sich um Ihre Wohnung: Mieter, Miete, Nebenkosten, Reparaturen innerhalb der Wohnung. Beides kann in einer Hand liegen, muss es aber nicht. Wir übernehmen die Sondereigentumsverwaltung auch dann, wenn die Gemeinschaft von einer anderen Verwaltung betreut wird.
Übernehmen Sie auch eine einzelne Wohnung?
Ja. In der Sondereigentumsverwaltung betreuen wir einzelne vermietete Eigentumswohnungen für Kapitalanleger. Eine Mindestzahl an Wohnungen gibt es nicht. Wer mehrere Einheiten in verschiedenen Objekten hält, bekommt sie über denselben Ansprechpartner betreut.
Warum brauche ich das, wenn es schon eine WEG-Verwaltung gibt?
Weil die WEG-Verwaltung für die Gemeinschaft arbeitet und nicht für Sie. Sie schickt Ihnen die Jahresabrechnung der Gemeinschaft, aber sie rechnet nicht gegenüber Ihrem Mieter ab, treibt keine Miete ein, führt keine Übergabe durch und beauftragt keinen Handwerker in Ihrer Wohnung. Diese Arbeit bleibt sonst bei Ihnen, und sie fällt genau dann an, wenn es ungelegen kommt: bei einem Wasserschaden, bei einem Auszug, bei einer Mieterhöhung.
Was kostet die Sondereigentumsverwaltung?
Üblich ist eine monatliche Grundvergütung je Wohnung, die sich nach dem Betreuungsaufwand richtet. Preisbestimmend sind unter anderem Lage und Zustand der Wohnung, die Art der Vermietung und ob wir auch die WEG-Verwaltung des Objekts führen. Gesondert vereinbart werden typischerweise Neuvermietung und die Begleitung größerer Instandsetzungen. Die Zahlen nennen wir im Angebot, bevor ein Vertrag zustande kommt.
Was brauchen Sie von mir für ein Angebot?
Adresse und Größe der Wohnung, den aktuellen Mietvertrag mit Miethöhe und Vorauszahlungen, die letzte Nebenkostenabrechnung, den Kautionsnachweis, die Teilungserklärung oder wenigstens den Namen der WEG-Verwaltung sowie die letzte Jahresabrechnung der Gemeinschaft. Wenn die Wohnung leer steht, genügen Adresse, Größe und Zustand.
Kann ich wechseln, wenn ich die Wohnung bisher selbst verwaltet habe?
Ja, das ist sogar der häufigste Fall. Wir übernehmen den bestehenden Mietvertrag, die Kaution und die laufenden Vorgänge, melden uns beim Mieter als neuen Ansprechpartner und stellen die Nebenkostenabrechnung auf unsere Systematik um. Was aus der Selbstverwaltung an Unterlagen fehlt, holen wir bei der WEG-Verwaltung oder beim Versorger nach.
Eine Wohnung genügt
Sagen Sie uns Adresse, Größe und den aktuellen Stand der Vermietung. Wir melden uns mit einer konkreten Einschätzung zurück.
Gehört Ihnen ein ganzes Mietobjekt? Dann passt die Mietverwaltung. Sucht Ihre Gemeinschaft einen Verwalter, ist die WEG-Verwaltung der richtige Weg.