Ratgeber · Erklärvideo
Wasserschaden in der Wohnung: Wer zahlt was?
Schaden im Sondereigentum in knapp drei Minuten erklärt
Sprecherstimme und einzelne Bilder KI-generiert
Das Wichtigste
Wer zahlt was?
Zuerst
Wasser abdrehen und uns anrufen. Im Notfall rund um die Uhr unter 02241 39920.
Putz, Estrich, Bodenbelag
Zahlt die Wohngebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft.
Möbel und Hausrat
Zahlt Ihre eigene Hausratversicherung.
Handwerker in der Wohnung
Die Trocknung beauftragen wir. Alles Weitere beauftragen Sie, mit unserer Abtretungserklärung rechnen Sie direkt mit der Versicherung ab.
Selbstbeteiligung
Tragen alle Eigentümer gemeinsam, solange die Gemeinschaft nichts anderes beschlossen hat.
Unser Tipp
Gleich Fotos machen, Datum notieren, beschädigte Möbel nicht sofort wegwerfen.
Häufige Fragen
Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden in der Wohnung?+
Ist der Schaden versichert, zahlt die Wohngebäudeversicherung Putz, Estrich und Bodenbelag. Sie wird von der Eigentümergemeinschaft abgeschlossen. Möbel und Hausrat zahlt Ihre Hausratversicherung, die jeder Eigentümer selbst abschließt.
Wer beauftragt die Handwerker in meiner Wohnung?+
Wir melden den Schaden der Versicherung, lassen die Ursache suchen und beauftragen die Trocknung. Ist eine Leitung im Haus kaputt, lassen wir sie reparieren. Alle weiteren Arbeiten in Ihrem Sondereigentum, etwa an Putz und Bodenbelag, beauftragen Sie als Eigentümer. Sollen wir das für Sie organisieren, brauchen wir dafür einen gesonderten Auftrag.
Wozu bekomme ich eine Abtretungserklärung?+
Vertragspartner der Gebäudeversicherung ist die Gemeinschaft. Mit der Abtretungserklärung und der Versicherungs- und Schadennummer rechnen Sie den Schaden an Ihrer Wohnung direkt mit der Versicherung ab. Ob eine Fachfirma direkt mit der Versicherung abrechnet, klären Sie am besten vor dem Auftrag.
Wer trägt die Selbstbeteiligung?+
Die Selbstbeteiligung der Gebäudeversicherung tragen alle Eigentümer gemeinsam, auch wenn nur Ihre Wohnung betroffen ist (BGH, Urteil vom 16.09.2022, V ZR 69/21), solange die Gemeinschaft keine andere Verteilung beschlossen hat.
Was gilt, wenn die Versicherung den Schaden nicht übernimmt?+
Ist der Schaden nicht versichert, etwa weil ein altes Dach ohne Sturm undicht geworden ist, lässt die Gemeinschaft das Dach reparieren. Den Schaden in Ihrer Wohnung tragen Sie als Eigentümer in der Regel selbst. Anders ist es, wenn die Gemeinschaft eine notwendige Reparatur schuldhaft verzögert hat oder die Eigentümer beschließen, die Kosten zu übernehmen. Einen solchen Beschluss können Sie für die nächste Versammlung beantragen.
Brauche ich eine eigene Hausratversicherung?+
Wir empfehlen jedem Eigentümer und jedem Mieter eine eigene Hausratversicherung. Die Gebäudeversicherung zahlt keine Möbel, ohne Hausratversicherung bleiben Sie bei beschädigten Möbeln auf den Kosten sitzen.
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