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Ratgeber · Erklärvideo

Wasserschaden in der Wohnung: Wer zahlt was?

Schaden im Sondereigentum in knapp drei Minuten erklärt

Sprecherstimme und einzelne Bilder KI-generiert

Das Wichtigste

Wer zahlt was?

Zuerst

Wasser abdrehen und uns anrufen. Im Notfall rund um die Uhr unter 02241 39920.

Putz, Estrich, Bodenbelag

Zahlt die Wohngebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft.

Möbel und Hausrat

Zahlt Ihre eigene Hausratversicherung.

Handwerker in der Wohnung

Die Trocknung beauftragen wir. Alles Weitere beauftragen Sie, mit unserer Abtretungserklärung rechnen Sie direkt mit der Versicherung ab.

Selbstbeteiligung

Tragen alle Eigentümer gemeinsam, solange die Gemeinschaft nichts anderes beschlossen hat.

Unser Tipp

Gleich Fotos machen, Datum notieren, beschädigte Möbel nicht sofort wegwerfen.

Gilt nur für versicherte Schäden. Die Wohngebäudeversicherung deckt zum Beispiel Schäden durch Leitungswasser, Sturm, Hagel und Feuer. Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau sind nur versichert, wenn die Gemeinschaft eine Elementarversicherung abgeschlossen hat. Was versichert ist, regelt der Versicherungsvertrag. Was gilt, wenn keine Versicherung zahlt, steht unten bei den Fragen.

Häufige Fragen

Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden in der Wohnung?+

Ist der Schaden versichert, zahlt die Wohngebäudeversicherung Putz, Estrich und Bodenbelag. Sie wird von der Eigentümergemeinschaft abgeschlossen. Möbel und Hausrat zahlt Ihre Hausratversicherung, die jeder Eigentümer selbst abschließt.

Wer beauftragt die Handwerker in meiner Wohnung?+

Wir melden den Schaden der Versicherung, lassen die Ursache suchen und beauftragen die Trocknung. Ist eine Leitung im Haus kaputt, lassen wir sie reparieren. Alle weiteren Arbeiten in Ihrem Sondereigentum, etwa an Putz und Bodenbelag, beauftragen Sie als Eigentümer. Sollen wir das für Sie organisieren, brauchen wir dafür einen gesonderten Auftrag.

Wozu bekomme ich eine Abtretungserklärung?+

Vertragspartner der Gebäudeversicherung ist die Gemeinschaft. Mit der Abtretungserklärung und der Versicherungs- und Schadennummer rechnen Sie den Schaden an Ihrer Wohnung direkt mit der Versicherung ab. Ob eine Fachfirma direkt mit der Versicherung abrechnet, klären Sie am besten vor dem Auftrag.

Wer trägt die Selbstbeteiligung?+

Die Selbstbeteiligung der Gebäudeversicherung tragen alle Eigentümer gemeinsam, auch wenn nur Ihre Wohnung betroffen ist (BGH, Urteil vom 16.09.2022, V ZR 69/21), solange die Gemeinschaft keine andere Verteilung beschlossen hat.

Was gilt, wenn die Versicherung den Schaden nicht übernimmt?+

Ist der Schaden nicht versichert, etwa weil ein altes Dach ohne Sturm undicht geworden ist, lässt die Gemeinschaft das Dach reparieren. Den Schaden in Ihrer Wohnung tragen Sie als Eigentümer in der Regel selbst. Anders ist es, wenn die Gemeinschaft eine notwendige Reparatur schuldhaft verzögert hat oder die Eigentümer beschließen, die Kosten zu übernehmen. Einen solchen Beschluss können Sie für die nächste Versammlung beantragen.

Brauche ich eine eigene Hausratversicherung?+

Wir empfehlen jedem Eigentümer und jedem Mieter eine eigene Hausratversicherung. Die Gebäudeversicherung zahlt keine Möbel, ohne Hausratversicherung bleiben Sie bei beschädigten Möbeln auf den Kosten sitzen.

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